Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Wir nehmen nur gebrauchsfähige Gegenstände an.
2.) Wir zahlen kein Geld im Voraus
3.) Eine Garantie können wir nicht geben weil es sich bei allen Gegenständen die
wir anbieten um Gebrauchtwaren handelt die aus privaten Haushalten stammen
4.) Eine Warenannahme die Ihnen noch einwenig Geld einbringen soll können wir
nur auf Kommission ermöglichen, das heisst dass Sie erst Geld bekommen wenn der
Artikel verkauft wurde.
4.) Die bei uns in Kommission gegebenen Gegenstände sind nicht versichert.
Sollte also ein Schaden entstehen den wir nicht verursacht haben wie
Wassereinbruch, Diebstahl, Wandalismus oder ein Einbruch stattfinden,
distanzieren wir uns von eventuellen Schadensersatzansprüchen. Seien Sie jedoch
versichert dass wir Ihre Gegenstände sorgfältig behandeln und selbst keine
absichtlichen Beschädigungen dulden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fundgrube Hamm
Allgemeines
Fundgrube Hamm verkauft in seinen Geschäftsräumen gebrauchte Möbel und sonstigen
Hausrat.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Verkauf ungebrauchter, aber ursprünglich zur Entsorgung oder Weitergabe
bestimmter Gegenstände bleibt
vorbehalten und unterliegt ebenfalls diesen AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt die Fundgrube Hamm nicht an, es sei
denn diesen wird im Einzelfall
durch die Geschäftsleitung der Fundgrube Hamm schriftlich zugestimmt.
Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen
Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Herkunft der angebotenen Gegenstände
Die Fundgrube Hamm erhält alle angebotenen Gegenstände vorwiegend aus
Haushaltsauflösungen, der Abholung aus
privaten Haushalten und Anlieferung gewerblicher Betriebe.
Pflichten der Fundgrube Hamm
Die Fundgrube Hamm ist nicht verpflichtet, die angebotenen Gegenstände auf
Funktionstüchtigkeit, Mängel oder
gefahrlose Benutzbarkeit zu untersuchen. Die Gegenstände sind daher ohne eine
derartige Prüfung
oder ggf. erforderlicher Reparatur für die gewöhnliche Verwendung nur
eingeschränkt oder überhaupt nicht geeignet.
Die Fundgrube Hamm ist nicht verpflichtet mangelhafte Gegenstände zu ersetzen,
nachzuliefern oder zurückzunehmen,
da jeder angebotene Gegenstand ein Einzelstück ist.
Die Fundgrube Hamm gewährt den Käufern die Möglichkeit, die Gegenstände vor Ort
eingehend zu besichtigen und zu untersuchen. Eine Kontrolle durch einen Fachmann
ersetzt dies nicht.
Pflichten des Käufers
Eine Überprüfung oder Reparatur der Gegenstände obliegt dem Käufer in eigener
Verantwortung und auf eigene Kosten.
Dem Käufer obliegt es, vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Kaufgegenstandes
diesen vor Ort und/oder einem
Fachmann hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und gefahrloser Benutzbarkeit
untersuchen zu lassen.
Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden irgendwelcher Art über den Regelungsgehalt oder – umfang der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus
bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten und
Erfüllungsort ist Hamm.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.